Öffentliche Schwimmstege müssen genehmigt werden

schwimmstegSofern ein Schwimmsteg in einem öffentlichen Gewässer errichtet werden soll, so muss der Besitzer des Schwimmstegs in Deutschland grundsätzlich einen Antrag auf Genehmigung beim zuständigen Amt für Wasser- und Schifffahrtsverwaltung stellen. Wird der Schwimmsteg nach den allgemeinen Verordnungen und unter Berücksichtigung der wichtigen Sicherheitsbestimmungen errichtet, stellt die Genehmigung des schwimmenden Stegs zumeist kein Problem dar.

Ein Profi sollte bei der Planung behilflich sein

Generell ist es ratsam, sowohl für die Planung als auch für die Errichtung des Schwimmstegs, eine professionelle Pontonfirma mit einzubeziehen. Die Mitarbeiter dieser Firmen weisen in Bezug auf die Sicherheitsbestimmungen und die Genehmigungsverfahren einen ungemein hohen Erfahrungsschatz auf und somit werden böse Überraschungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens grundsätzlich sehr gut vermieden. Auch können die Anträge für die Genehmigung des Schwimmstegs jederzeit von der entsprechenden Pontonfirma gestellt werden, wodurch sich der zukünftige Besitzer des Pontonstegs einen erheblichen Aufwand ersparen kann. Die professionelle Pontonfirma wissen ganz genau, welche technischen Merkmale ihre Pontons aufweisen und welche Kriterien bezüglich der reibungslosen Genehmigung des Schwimmstegs erfüllt werden müssen.

Dürfen Schwimmstege überall errichtet werden?

In einigen Sonderfällen dürfen aufgrund des Naturschutzes an bestimmten Gewässern generell keine Stege errichtet werden. Hierüber sollte sich der zukünftige Besitzer eines Schwimmstegs bereits im Vorfeld beim entsprechenden Amt erkundigen, wobei ebenfalls die professionelle Pontonfirma behilflich sein kann. Unter bestimmten Bedingungen sind jedoch auch Sondergenehmigungen für einen Schwimmsteg möglich, sofern die strengen und berechtigten Auflagen bezüglich des Naturschutzes und Landschaftsschutzes ohne Einschränkung eingehalten werden. Ob ein Schwimmsteg in Bezug auf den Naturschutz letztendlich genehmigt wird oder nicht, darüber entscheidet die örtlich zuständige Naturschutzbehörde.

Ponton News Redaktionsleitung bei Google+: Arne Meurer

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